Körperverletzung: Ihr Anwalt in Dorsten

Wer andere körperlich verletzt, muss mit langen Strafen rechnen – das können Sie verhindern!

Unsere Rechtsordnung räumt der körperlichen Unversehrtheit einen hohen Stellenwert ein. Dementsprechend muss jeder mit einer Strafe rechnen, der als Täter die Gesundheit bzw. die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt oder angreift. Nach § 223 StGB gilt jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen als Körperverletzung. In Abhängigkeit von den Tatumständen und der Tatausführung kann aus einer sogenannten einfachen Körperverletzung auch ein weitaus schwerer wiegender Tatvorwurf werden.

Zu den Qualifizierungen der Körperverletzung und damit als Verbrechen zählen

  • gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB;
  • schwere Körperverletzung nach § 226 StGB;
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB;
  • fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.

Losgelöst von der finalen Einordnung der Tat als Verbrechen oder Vergehen ist es dringend erforderlich, einen Anwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, wenn der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum steht. Im schlechtesten Fall zieht eine Verurteilung eine Freiheitsstrafe nach sich: Immerhin ist bei einer Körperverletzung mit Todesfolge ein Strafrahmen von bis zu 15 Jahren vorgesehen.

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Fahrlässig? Gefährlich? Vorsätzlich? Oder sogar schwere Körperverletzung?

Je nach Tatvorwurf kann eine Körperverletzung auch nur eine Geldstrafe auslösen. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob und wie der Tatbestand der Misshandlung in seinen Merkmalen erfüllt ist.

  • gefährliche Körperverletzung

Bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB wird der Tatbestand durch den Einsatz einer bestimmten Methode (z.B. durch Gift, durch einen Tritt mit einem beschuhten Fuß, eine Waffe, ein gefährliches Werkzeug, einer lebensgefährlichen Behandlung) erfüllt oder indem die Tathandlung gemeinsam mit anderen Tätern begangen wird.

  • schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB zeichnet sich dadurch aus, dass das Opfer ein wichtiges Körperteil oder aber eine der wichtigen Körperfunktionen verliert. Ebenfalls liegt eine schwere Körperverletzung dann vor, wenn das Opfer durch die Tathandlung dauerhaft in erheblichem Maß entstellt wird oder eine Geisteskrankheit erleidet.

  • Körperverletzung mit Todesfolge

Verletzungen, die den Tod des Opfers verursachen, können als Verbrechen nach § 227 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft werden.

Als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sollten Sie beim Vorwurf der Körperverletzung nicht zögern und auf mein Know-how als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dorsten vertrauen. Ich begleite Sie in allen Abschnitten des Verfahrens und erarbeite eine auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie

Körperverletzung oder Notwehr?

Nicht immer steckt hinter dem Tatvorwurf der Körperverletzung ein strafrechtlich zu ahndender Tathergang. Hier spielt der Vorsatz eine entscheidende Rolle und auch der Umstand, ob sich der Täter körperlich gegen einen Angriff einer anderen Person zur Wehr setzt. In diesem Fall kann eine Notwehrhandlung vorliegen, die nicht mit Strafe belegt ist. Ob tatsächlich eine Notwehrhandlung anzunehmen ist und wo die Grenzen dieser körperlichen Verteidigungsmöglichkeit liegen, lässt sich für Laien oft nicht einfach unterscheiden.

Umso wichtiger ist dann ein erfahrener Rechtsbeistand aus unserer Kanzlei in Dorsten, der eine erste rechtliche Einordnung vornimmt und Ihnen Ihre Optionen im Verfahren aufzeigt.

Anwalt für Strafrecht in Dorsten: Nach einer Schlägerei direkt zum Anwalt!

Sobald Sie in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt sind, die mit Verletzungen oder Beeinträchtigungen der Gesundheit bzw. Körperfunktionen anderer Personen einhergeht, sollten Sie umgehend meine Kanzlei in Dorsten kontaktieren, um rechtliche Nachteile zu verhindern, wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte und um ggfs. eigene Ansprüche zu prüfen. Bedenken Sie, dass hier unter Umständen eine lange Freiheitsstrafe, mindestens aber eine hohe Geldstrafe droht. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nach eigener Einschätzung ohne eigenes Verschulden an der Auseinandersetzung beteiligt waren oder lediglich eine fahrlässige Beeinträchtigung des Wohlbefindens anderer annehmen. Ich kann Sie dabei unterstützen, Ihre Optionen im konkreten Fall zu erkennen und gemeinsam eine für Sie zufriedenstellende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

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Themen im Strafrecht

Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.

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Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Nothilfe ist die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Es geht um Alles oder Nichts: Lassen Sie sich unbedingt von Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Dorsten beraten um eine Verurteilung abzuwenden!

Opferrechte

Sie sind Opfer einer Straftat geworden? In vielen Fällen haben Sie anschließend Schadensersatzansprüche gegen den Täter. Mit der Hilfe unserer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte setzen Sie diese erfolgreich durch. Der § 395 StPO regelt die genauen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter aufzutreten. In einigen Fällen ist es auch möglich, die kostenlose Unterstützung eines Opferanwalts zu beanspruchen.

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Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Opfer gegenüber dem Täter umfangreiche Opferschutzrechte und Zeugenschutzrechte genießen. Diese dienen dazu, weiteren potenziellen Schaden durch den Täter von Ihnen abzuwenden sowie den Prozess mit so wenig Unannehmlichkeiten für Sie wie möglich zu gestalten. Zögern Sie nicht, sich an die für Opferrecht zuständigen Anwälte unserer Kanzlei in Dorsten zu wenden, um die bestmögliche Unterstützung Ihres Falls zu erhalten.

Opfervertretung

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, erhält oft das Recht, während des Strafverfahrens als Nebenkläger aufzutreten. Konkret bedeutet das, dass es Ihnen ermöglicht wird, zusätzlich zur Staatsanwaltschaft als ein weiterer Ankläger zum Teil des Strafprozesses zu werden. Wir treten als Rechtsanwälte für Sie als Nebenklagevertreter auf, damit die zusätzliche Belastung durch ein Prozessverfahren für Sie so gering wie möglich wird. Als Nebenkläger verfügen Sie über einige sehr wichtige Rechte. Beispielsweise ist es Ihnen erlaubt, Beweis- oder Befangenheitsanträge zu stellen oder das Gutachten eines Sachverständigen einzufordern. Ebenfalls verfügen Sie über ein umfassendes Fragerecht, das dem der anderen Prozessteilnehmer in Nichts nachsteht. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht stellen dabei sicher, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden und unterstützen Sie während dieser schwierigen Zeit vollumfänglich.

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Selbstverständlich übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Antragstellung auf Nebenklage gegenüber dem Gericht. Es ist wichtig, zu wissen, dass das Recht zur Nebenklage nicht immer zur Anwendung kommt. So ist es notwendig, dass es zur Anklageerhebung gegen den Täter durch die Staatsanwaltschaft kommt. Außerdem sieht die Strafprozessordnung gemäß § 395 klare Regelungen vor, bei welchen Straftaten eine Nebenklägerschaft möglich ist. Ob und in welchem Umfang daher eine Opfervertretung in Form einer Nebenklage sinnvoll ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Rechtsanwalts für Strafrecht in Erfahrung bringen. Gerne beantworten wir Ihnen aufkommende Fragen und Unklarheiten und erörtern gemeinsam erfolgversprechende Verfahrensstrategien wie beispielsweise die Einleitung eines Adhäsionsverfahrens.

Fabian Haase, Rechtsanwalt in Dorsten
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