Pflichtverteidiger: Ihr Anwalt in Dorsten

Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Dann brauchen Sie dringend juristische Unterstützung … 

Wer als Beschuldigter in einem Strafverfahren gilt, für den ist die Unterstützung und Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht von existenzieller Bedeutung: Nicht selten hängt der Ausgang des Verfahrens vor Gericht maßgeblich vom Vorgehen des Strafverteidigers in allen Verfahrensabschnitten ab. Dies gilt auch dann, wenn der Beschuldigte im konkreten Fall nach eigenem Ermessen „ganz klar unschuldig” ist: Die Komplexität der Strafprozessordnung (kurz: StPO) und die Eigenarten der einzelnen Verfahrensstufen wie dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung machen es notwendig, dass Beschuldigte einen Verteidiger bestellen, der Ihnen juristische Unterstützung bietet sowie eine drohende Verurteilung und die damit verbundenen Nachteile abwendet. 

Doch was passiert eigentlich, wenn im Verfahren von einer Pflichtverteidigung die Rede ist? Während in Hollywood-Filmen der Pflichtverteidiger vor allem bei mittellosen und insolventen Mandanten ohne weitere Kosten tätig wird, sieht die StPO die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § 140 StPO im Rahmen der sogenannten notwendigen Verteidigung unter den folgenden Voraussetzungen zwingend vor:

  1. die Hauptverhandlung findet in der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht oder vor dem Landgericht statt;
  2. der Angeklagte wird eines Verbrechens nach § 12 StGB beschuldigt;
  3. das Verfahren gegen den Angeklagten kann zu einem Berufsverbot führen;
  4. der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft oder in einstweiliger Unterbringung;
  5. der Beschuldigte befand sich mindestens drei Monate wegen einer gerichtlichen Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt und wurde nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen;
  6. eine Unterbringung des Beschuldigten nach § 81 StPO kommt aufgrund seines psychischen Zustandes in Betracht;
  7. ein Sicherungsverfahren stattfindet;
  8. ein bereits tätiger Verteidiger von der Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen ist. 

Ebenfalls ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vorgesehen, wenn die Mitwirkung aufgrund der Schwere der Tat oder aufgrund der Fallkonstellation geboten ist oder wenn sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Kann ich den Pflichtverteidiger selbst wählen?

Bei der sogenannten notwendigen Verteidigung muss das Gericht spätestens bei Zulassung der Anklage einen Pflichtverteidiger bestellen. Benennt der Beschuldigte selbst keinen Pflichtverteidiger, wird der Pflichtverteidiger durch das Gericht von Amts wegen beigeordnet. Dazu muss kein separater Antrag gestellt werden. Das Gesetz sieht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers immer dann vor, wenn ein Grund vorliegt, durch den die Bestellung im Rahmen der Verteidigung vorgeschrieben ist. 

Damit haben Sie die grundsätzliche Möglichkeit, Ihren Pflichtverteidiger im konkreten Fall selbst zu benennen. Um bei der Auswahl des Pflichtverteidigers keine Nachteile zu erleiden, sollten Sie auf mein Know-how als Rechtsanwalt für Strafrecht in Dorsten vertrauen. Ich unterstütze Sie in allen Verfahrensabschnitten und entwickele die für Sie individuell passende Verteidigungstaktik

Anwaltskanzlei für Strafrecht in Dorsten: Wählen Sie die für Sie optimale Pflichtverteidigung!

Im Fall einer notwendigen Verteidigung können Sie von Beginn an die Weichen für einen möglichst erfolgreichen Verlauf des Verfahrens stellen, indem Sie Kontakt zu meiner Kanzlei in Dorsten aufnehmen und auf meine Unterstützung im Strafverfahren setzen. Dabei sollten Sie nicht zögern: Gerade im Strafverfahren ist Zeit oft eine entscheidende Komponente, die nicht selten Einfluss auf den Verfahrensverlauf hat. Als Ihr Anwalt sollte ich in Ihrem Fall daher so schnell wie möglich am Verfahren mitwirken. 

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht steht Ihnen nicht nur als Pflichtverteidiger zur Seite, sondern unterstützt Sie auch bei allen anderen Schwierigkeiten rund um das Strafverfahren und nimmt im Rahmen der Akteneinsicht Einblick in die Ermittlungsakte, um ein faires Verfahren in Ihrem Fall für Sie sicherzustellen und einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu erlangen.

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Fabian Haase, Rechtsanwalt in Dorsten
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