Autokauf und Reparatur: Ihr Anwalt in Dorsten

Beim Autokauf geht es um mehr als nur um Blech – ich helfe beim Vertragsabschluss und Ansprüchen gegenüber dem Händler!

Die Freude über ein neues Auto ist regelmäßig groß. Umso enttäuschter sind Autokäufer dann, wenn es nach dem Autokauf zu Konflikten mit dem Händler kommt – zum Beispiel, weil der Wagen nicht im vertraglich vereinbarten Zustand ist oder weil Arbeiten am Fahrzeug notwendig werden, die vorher nicht abgesprochen wurden.

Ebenfalls häufiger Grund für Konflikte zwischen Käufer und Händler beim Autokauf sind mehr oder weniger verdeckte Fahrzeugmängel, die eine Gewährleistung nach sich ziehen. Dies kann sowohl bei Neuwagen als auch beim Kauf von Gebrauchtwagen der Fall sein. Zu den typischen Mängeln am Fahrzeug gehören zum Beispiel:

  • Transportschaden;
  • reparierte Lackschäden;
  • Schäden an der Bremsanlage;
  • Getriebeschaden;
  • defektes Getriebe;
  • Kupplungsschaden;
  • defekte Zylinderkopfdichtung;
  • Motorschaden;
  • Feuchtigkeit im Wagen bzw. im Motor;
  • defekte Heizung;
  • Unfallschäden;
  • Fehlfunktion des Tempomats oder auch
  • Schimmel im Auto
  • sonstige Mängel.

Regelmäßig werden bei einem Autokauf vorformulierte Verträge durch den Händler genutzt. Diese sind normalerweise schriftlich formuliert, können aber natürlich auch mündlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Allerdings empfiehlt es sich, als Käufer immer auf einen schriftlichen Vertrag mit dem Verkäufer zu bestehen. Dies erleichtert bei Streitigkeiten die Beweisführung und sorgt auf beiden Seiten für mehr Transparenz – und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen kaufen.

Erfüllt der Verkäufer des Autos – also der gewerbliche Händler oder der private Verkäufer – seine vertraglich vereinbarten Pflichten nicht, können Sie als Käufer eine Leistungsstörung rund um den Gebraucht- oder Neuwagen geltend machen. Wichtig ist es dann, einen erfahrenen Experten zur Seite zu haben. Als Anwalt in Dorsten unterstütze ich Sie nicht nur bei Problemen beim Autokauf, sondern schon im Rahmen der Vertragsanbahnung. So lassen sich nachteilige Klauseln und teure „Überraschungen” beim Autokauf vermeiden.

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Ich löse Ihre Probleme – nicht nur beim Autokauf, sondern auch danach!

Auch im Nachgang eines Kaufvertrags sind rechtliche Konflikte nicht selten. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass der Wagen nicht im vereinbarten Zustand aus der Werkstatt kommt oder weil Arbeiten am Auto nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Als Autobesitzer haben Sie in diesem Fall ein Recht auf Nachbesserung.

Werkstattprobleme haben das Potenzial, nicht nur Geld, sondern auch Nerven zu kosten. Um diese zu vermeiden, sollten Sie auf mein Know-how als Rechtsanwalt in Dorsten vertrauen. Ich berate Sie bei allen Fragestellungen rund um den Werkstattbesuch und helfe Ihnen bei Ansprüchen, die aus einer nicht oder nur unvollständig durchgeführten Reparatur an Ihrem Auto heraus entstehen.

Lohnt sich ein Anwalt beim Autokauf?

Nach einem Autokauf haben Sie ein gesetzliches Gewährleistungsrecht von zwei Jahren. In diesem Zeitraum können Sie Sachmängel geltend machen, die Sie an Ihrem Fahrzeug feststellen. Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, kann der Händler die Sachmängelhaftung für das Fahrzeug auf ein Jahr verkürzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Ein genereller Ausschluss der Sachmängelhaftung ist auch bei einem Gebrauchtwagen nicht zulässig.

Hinweise im Kaufvertrag wie

  • “gekauft wie gesehen”,
  • “gekauft wie besichtigt” oder
  • “gekauft wie probegefahren”

sind oft problematisch. Kontaktieren Sie umgehend meine Kanzlei in Dorsten, um typische Fallen im Kaufvertrag und beim Vertragsabschluss zu umgehen und nachteilige Klauseln beim Autokauf zu verhindern. Ich helfe Ihnen auch dabei, alternative Formulierungen aufzustellen, um rechtliche Risiken in Bezug auf Sachmängel am Fahrzeug weitgehend auszuschließen.

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Themen im Verkehrsrecht

Gewährleistung nach Autokauf

Auch nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs kann es zu auftretenden Mängeln und Problemen kommen. Was nun? Kann man das Auto zurückgeben? Haben Sie noch Gewährleistung?

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Ich helfe meinen Mandaten, ihre Ansprüche von der Mängelbeseitigung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, umfassend durchzusetzen. Fragen Sie nach Ihrem Spezialisten für Verkehrsrecht in Dorsten.

Reparaturschaden

Sofern kein Totalschaden bei einem Unfall entstanden, sondern ein sogenannter Reparaturschaden eingetreten ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die unfallbedingten notwendigen Reparaturkosten zu erstatten. Dass dies keine Versicherung gerne übernimmt, ist hinreichend bekannt.

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Ein Reparaturschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten mit der Wertminderung unter dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs liegen. Es kann jedoch vorkommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Aber auch dann kann eine Reparatur möglich sein, wenn sie sach- und fachgerecht ausgeführt wird und die Höhe der Reparaturkosten 30 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nicht übersteigt. Unser Anwalt für Verkehrsrecht in Dorsten klärt dies mit den beteiligten Versicherungen und Sachverständigen. Ob Sie diese dann tatsächlich durchführen lassen oder die fiktiven Reparaturkosten reguliert wissen wollen, liegt alleine bei Ihnen.

Schadenmanagement für Autohäuser und Flottenmanager

Gerade als Unternehmen, das in der Autobranche zu Hause ist, benötigt man einen zuverlässigen juristischen Partner an der Seite, der schnell und unkompliziert reagiert. Unsere Kanzlei übernimmt deutschlandweit für Kunden von Autohäusern und Werkstätten, aber auch für Fuhrparkmanager die Abwicklung von Unfällen und Schadenregulierungen. So entlasten Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitarbeiter.

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Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz: mit der Versicherung des Unfallverursachers, die Schadensmeldung, die Geltendmachung und die Bezifferung sämtlicher Ansprüche. Dadurch haben Sie eine schnelle und umfassend Beratung bei der Durchsetzung aller der Schadenspositionen, die in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Vertrauen Sie uns, wenn Sie keine Kürzungen akzeptieren möchten und eine schnelle Regulierung und Auszahlung bevorzugen.

Totalschaden

Es klingt ganz einfach: Bei einem technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung immer den Betrag, den Sie für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Autos benötigen würden. Dabei müssen Sie sich den sogenannten Restwert, also das, was Ihr Fahrzeug noch wert ist, anrechnen lassen.

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Tatsächlich versuchen die Versicherungen leider immer wieder, den Schaden zu reduzieren, indem sie den Geschädigten auf einen von der Versicherung festgestellten Wiederbeschaffungswert verweisen. Lassen Sie sich nicht darauf ein! Unser Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der zügigen Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche und wehrt die Versuche der Versicherung, den Schaden zu reduzieren, ab.

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Fabian Haase, Rechtsanwalt in Dorsten
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